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OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2009 - 2 O 149/09 |
Zitiervorschläge
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. September 2009 - 2 O 149/09 (https://dejure.org/2009,57891)
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Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthV § 51 Abs. 1 Nr. 1, AufenthV § 45 Nr. 1 Bst. b, AufenthV § 53 Abs. 1
Widerspruchsgebühr, Befreiung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Ablehnungsbescheid, Kostenfestsetzungsbescheid, Ausländerbehörde, Ermessen
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2016 - 2 L 48/14
Widerspruchsgebühr für ein Verfahren zur Änderung der Wohnsitzauflage
Für diese Auslegung spricht bereits der Umstand, dass in den §§ 44 bis 51 AufenthV unterschiedliche Gebühren geregelt sind, § 53 Abs. 1 AufenthV aber in den Nummern 1 bis 9 einzeln und abschließend nur diejenigen Gebühren aufzählt, für die eine Befreiung möglich ist (vgl. zum Ganzen: Beschl. d. Senats v. 24.09.2009 - 2 O 149/09). - VG Magdeburg, 24.04.2012 - 9 B 290/11
Kosten für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
Das OVG LSA führt diesbezüglich in dem Beschluss vom 24.09.2009 (2 O 149/09; n. v.) aus:.